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   LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.1993 - 7 (4) Sa 706/92   

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https://dejure.org/1993,32413
LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.1993 - 7 (4) Sa 706/92 (https://dejure.org/1993,32413)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.05.1993 - 7 (4) Sa 706/92 (https://dejure.org/1993,32413)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Mai 1993 - 7 (4) Sa 706/92 (https://dejure.org/1993,32413)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

    Weder leitet er einen großen Arbeitsbereich bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern - er ist insbesondere streitlos den Leitern der von ihm überwachten Heime nicht als Vorgesetzter weisungsbefugt -, noch bearbeitet er, soweit es um die Heimaufsicht geht - anders als möglicherweise der Kläger des Rechtsstreits - 7 (4) Sa 706/92 - LAG Rheinland-Pfalz, auf dessen Entscheidung vom 13. Mai 1993 (EzBAT §§ 22, 23 BAT F 1 Sozialdienst VergGr. III Nr. 2 = ZTR 1993, 468) der Kläger mehrfach verwiesen hat -, besonders schwierige Grundsatzfragen bei der Lösung von Fragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit.
  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

    Der Kläger meint nun, ihm sei mit der ihm übertragenen Fachaufsicht über die Kindertageseinrichtungen die "Bearbeitung besonderers schwieriger Grundsatzfragen mit der Lösung von Fragen mit richtungweisender Bedeutung für die nachgeordneten Bereiche und die Allgemeinheit anvertraut", und bezieht sich insoweit auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. Mai 1993 - 7 (4) Sa 706/92 - EzBAT §§ 22, 23 BAT F. 1 Sozialdienst Vergütungsgruppe III Nr. 2 = ZTR 1993, 468 f. Dem ist jedenfalls für den Kläger nicht zu folgen.
  • LAG Niedersachsen, 05.07.1994 - 16 (6) Sa 612/93

    Höhergruppierung in eine andere Vergütungsgruppe ; Grundeingruppierung für

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13.05.1993, Az.: 7 (4) Sa 706/92, (in ZTR 93, Seite 468) kann das besondere Tarifmerkmal, das zur Höhergruppierung führen kann, nicht festgestellt werden.
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